- Behandlung als Privatpatient
- Bedarfsgerechter Versicherungsschutz
- Flexible Wechseloptionen
Private Krankenversicherung
R+V-GesundheitsKonzept AGIL
Mit der privaten Krankenversicherung der R+V Versicherung können Sie einen Versicherungsschutz abschließen, der perfekt zu Ihnen passt. Sie zahlen mit dem GesundheitsKonzept AGIL der R+V Versicherung nur den Schutz, den Sie wünschen und genießen die Vorteile eines Privatpatienten.
Für jeden den passenden Tarif
Mit der privaten Krankenversicherung der R+V Versicherung können Sie einen Versicherungsschutz abschließen, der perfekt zu Ihnen passt. Sie zahlen mit dem GesundheitsKonzept AGIL der R+V Versicherung nur den Schutz, den Sie wünschen und genießen die Vorteile eines Privatpatienten.
Die Leistungen des R+V-GesundheitsKonzepts AGIL im Überblick
Die Tarife AGIL classic pro, AGIL comfort und AGIL premium sind in den Leistungen gestaffelt. So entscheiden Sie selbst, wie viel Leistung Ihnen wichtig ist:
- Komfort im Krankenhaus
- Kostenbeteiligung an Zahnersatz, Sehhilfen, Arzneimittel etc.
- Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen
- Erstattung von Arzthonoraren, die über die Höchstsätze der Gebührenordnungen hinaus möglich sind
- Vereinbarung von unterschiedlichen Selbstbehalten: 0 Euro, 480 Euro, 960 Euro und 1.920 Euro. Selbstbehalt ist der Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zahlen muss.
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden ohne Anrechnung auf einen vereinbarten Selbstbehalt erstattet.
Die Tarife der privaten Krankenversicherung der R+V Versicherung im Überblick
Entscheiden Sie selbst, wie viel Leistung Sie für Ihren Versicherungsschutz wünschen und wählen Sie zwischen den Tarifen: AGIL classic pro, AGIL comfort und AGIL premium.
Leistung in Deutschland |
AGIL classic pro
|
AGIL comfort
|
AGIL premium
|
---|---|---|---|
Arzthonorare |
Erstattung bis zum Höchstsatz, d. h. bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) | Erstattung bis zum Höchstsatz, d. h. bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ/GOZ |
Erstattung auch über den Höchstsatz, d. h. über den 3,5-fachen Satz der GOÄ/GOZ hinaus |
Ärztliche Leistungen | 100 % bei Behandlung durch Primärarzt und Facharzt mit diagnosebezogener Überweisung; 75 % bei Behandlung durch Facharzt ohne Überweisung | 100 % bei Behandlung durch Primärarzt und Facharzt mit diagnosebezogener Überweisung; 75 % bei Behandlung durch Facharzt ohne Überweisung | 100 %, freie Arztwahl |
Heilpraktiker | 75 %, max. 750 EUR je Kalenderjahr | 75 %, max. 750 EUR je Kalenderjahr | 100 % |
Arzneimittel | 100 % | 100 % | 100 % |
Heil- und Hilfsmittel | 75 % | 75 % | 100 % |
Sehhilfen | 100 %, max. 300 EUR innerhalb von 3 Jahren (anzahlunabhängig) | 100 %, max. 300 EUR innerhalb von 3 Jahren (anzahlunabhängig) | 100 %, max. 900 EUR innerhalb von 3 Jahren (anzahlunabhängig) |
Psychotherapie | Ambulant: 75 % Stationär: 100 % |
Ambulant: 75 % Stationär: 100 % |
Ambulant: 100 % Stationär: 100 % |
Kurleistung | Max. 600 EUR alle 3 Jahre | Max. 600 EUR alle 3 Jahre | Max. 1.800 EUR alle 3 Jahre |
Zahnbehandlung Zahnersatz Kieferorthopädie |
100 % 75 % 75 % (bis zum 21. Lebensjahr) |
100 % 75 % 75 % (bis zum 21. Lebensjahr) |
100 % 80 % 80 % |
Stationäre Leistungen | Mehrbettzimmer, diensthabender Arzt, 1Rooming-in | Zweibettzimmer, Privatarzt, 1Rooming-in | Einbettzimmer, Privatarzt, 1Rooming-in |
Geltungsbereich | Europa, außerhalb bis 6 Monate | Europa, außerhalb bis 6 Monate | Weltweit |
Hohe Flexibilität beim Tarifwechsel

- Flexibler Tarifwechsel: Bis zum 50. Lebensjahr können Sie nach dem 5., dem 10. und dem 15. Versicherungsjahr in den höherwertigen Tarif wechseln.
- Änderung des Selbstbehalts: Eine Erhöhung des Selbstbehalts ist jederzeit möglich, eine Reduzierung nach jeweils 5 Jahren bis zum 50. Lebensjahr.
- Plus für Kinder: Für Kinder gilt die Hälfte des Selbstbehalts. Im Rahmen der Kindernachversicherung ist die Wahl eines höherwertigen Tarifs sowie einer niedrigeren Selbstbehaltstufe unabhängig vom Versicherungsschutz der Eltern.
Beitragsrückerstattung (BRE)
Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Rechnung und bezahlen diese. Gleichzeitig reichen Sie die Rechnung bei der R+V-Versicherung ein und erhalten dann je nach gewähltem Tarif Leistungen erstattet. Wenn Sie keine Arztrechnungen einreichen, erhalten Sie am Jahresende einen Teil Ihrer Beiträge zurück. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen haben keine Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung, wenn diese in einer separaten Rechnung aufgeführt werden.
- Rooming-in: Unterbringung der Eltern im Krankenzimmer ihrer Kinder.
Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer 2014
Arbeitnehmer sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. 2014 liegt die JAEG bei 4.462,50 Euro pro Monat. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr Bruttogehalt 2014 mehr als 53.550 Euro beträgt, können Sie zum 1. Januar 2015 in die private Krankenversicherung wechseln. Natürlich nur, wenn Ihr Bruttogehalt auch 2015 oberhalb der dann geltenden JAEG liegen wird. Das Gleiche gilt für Berufsanfänger mit entsprechend hohem Gehalt. Auch Selbstständige, die in ein Arbeitnehmerverhältnis wechseln und ein Bruttogehalt oberhalb der JAEG beziehen, sind ab Beginn der Beschäftigung versicherungsfrei und können sich sofort privat krankenversichern.
Private Krankenversicherung für Selbstständige 2014
Selbstständige oder freiberuflich Tätige wie zum Beispiel niedergelassene Ärzte, Architekten, Notare sowie Studenten und Beamte können sich privat unabhängig von ihrem Einkommen krankenversichern.
Förderung von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
Die Erstattungen für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen fallen nicht unter den vereinbarten Selbstbehalt und haben keine Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung (BRE), sofern eine separate Rechnung ausgestellt wurde.
Angebote für Kinder
Für Kinder bis 15 Jahre müssen Eltern nur die Hälfte des jeweiligen Selbstbehaltes bezahlen. Bei einer Kindernachversicherung können Eltern unabhängig von ihrer eigenen Versicherung für ihre Kinder einen höherwertigeren Tarif und eine niedrigere Selbstbehaltsstufe wählen.
Mehr Überblick für eine bessere Absicherung und Vorsorge
Optimal absichern und gezielt für das Alter vorsorgen – wir unterstützen Sie bei diesen zentralen Aufgaben. In einem persönlichen Informationsgespräch überprüfen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Versicherungssituation und optimieren sie mit dem R+V-VersicherungsCheck.
Ihre Vorteile beim VersicherungsCheck
- Transparenz über Ihre aktuelle Versicherungssituation und mögliche Versorgungslücken
- Überprüfung der Versicherungssummen bereits abgeschlossener Verträge
- Nutzung von staatlichen Förderungen
- Mögliche Bündelung von Versicherungen und dadurch reduzierte Kosten
- Ausschluss von Doppelversicherungen
- Optimierung Ihres Versicherungsschutzes und Anpassung an aktuelle Wünsche
- Aktualisierung der Absicherung durch regelmäßige Versicherungschecks
Häufige Fragen
Ja. Die private Pflegepflichtversicherung ist vom Gesetzgeber für privat Krankenversicherte vorgeschrieben, d. h. jeder muss eine solche Versicherung abschließen. Die Leistungen entsprechen denen der sozialen Pflegeversicherung und sind bei allen privaten Versicherern identisch.
Ja, der Wechsel zurück in die GKV ist mit Ausnahmen möglich. Bei Arbeitnehmern, die zum Beispiel durch Teilzeitarbeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fallen, ist die Rückkehr in die GKV möglich. Studenten können sich nach ihrer Exmatrikulation wieder gesetzlich versichern. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Selbstständige in den ersten drei Jahren zurück in die GKV wechseln. Ab dem 55. Lebensjahr können Angestellte und Selbstständige nicht mehr in die GKV wechseln.
Wenn Sie während eines Jahres nicht beim Arzt waren und keine Arztrechnungen eingereicht haben, erhalten Sie einen Teil Ihrer Beiträge zurück. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen haben dabei keine Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung (BRE).
Ihren Selbstbehalt können Sie jederzeit erhöhen. Eine Reduzierung des Selbstbehaltes ist erst nach 5 Versicherungsjahren möglich. Bis zum 50. Lebensjahr können Sie nach dem 5., dem 10. und dem 15. Versicherungsjahr in den nächsthöheren Tarif wechseln.
Im Leistungsfall ist die Service-Hotline der R+V Versicherung montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen erreichbar: 0800 533-1122
Per E-Mail erreichen Sie die R+V Versicherung rund um die Uhr unter gesundheit@ruv.de.