Höhe Ihrer persönlichen Überziehungsmöglichkeit

Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Überziehungsmöglichkeit eingeräumt wird, ist abhängig von Ihrer Bonität. Entsprechend Ihrer Bonität kann die Überziehungsmöglichkeit flexibel angepasst werden, zum Beispiel nach einer Gehaltserhöhung.

Ihre Vorteile mit einer Überziehungsmöglichkeit

  • Persönliche Überziehungsmöglichkeit zur freien Verfügung
  • Schnelle und unkomplizierte Beantragung und Inanspruchnahme
  • Variable Rückzahlung durch laufende Gehaltseingänge auf Ihrem Girokonto
  • Transparenz durch stets aktuelle Informationen auf Ihrem Kontoauszug

 

Kurzfristige Liquiditätsreserve

Für die Rückzahlung der in Anspruch genommenen Überziehungsmöglichkeit gibt es keine zeitliche Begrenzung, solange Sie die Voraussetzungen für die Gewährung einer Überziehungsmöglichkeit erfüllen. Überziehungsmöglichkeiten stellen allerdings nur ein kurzfristig nutzbares Kreditangebot dar. Bei einem längerfristigen Bedarf an Geldmitteln sollten Sie eine Beratung bei Ihrer Volksbank Geeste-Nord eG vereinbaren. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.

Der Weg zu Ihrer Überziehungsmöglichkeit

Vor Bewilligung der Überziehungsmöglichkeit stellt Ihr Berater Ihre Kreditwürdigkeit fest. Sie sind volljährig, haben ein privat genutztes Girokonto bei Ihrer Volksbank Geeste-Nord eG, auf das regelmäßige monatliche Gehaltseingänge aus nichtselbstständiger Arbeit eingehen, einen festen Wohnsitz in Deutschland und keinen negativen SCHUFA-Eintrag - dann sind die Grundvoraussetzungen für die Bewilligung Ihrer Überziehungsmöglichkeit erfüllt. Sobald Ihre  Überziehungsmöglichkeit bewilligt ist, richtet Ihre Volksbank Geeste-Nord eG sie auf Ihrem Girokonto ein. Im Rahmen Ihrer persönlichen Kreditlinie steht Ihnen der zusätzliche finanzielle Spielraum dann sofort zur Verfügung.

Konditionen bei Inanspruchnahme der Überziehungsmöglichkeit

Kontomodelle: VR-Flexibel-Konto (Basiskonto analog) | VR-Direct-Konto | VR-Prime-Konto

Eingeräumte Überziehungskredite (Dispositionskredite) Sollzins:
13,994% p.a.
Geduldete Überziehungskredite (Kontoüberziehung)
(Kontoüberziehung ist die von der Bank vorübergehend geduldete Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über den zugesagten Dispositionskredit hinaus.)
Sollzins:
16,494% p.a.

Neue Regelungen

Für die Volksbank Geeste-Nord eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Überziehungsmöglichkeiten wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Volksbank Geeste-Nord eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten im Interesse unserer Kunden aufnehmen.

 

Hinweis bei längerer Nutzung der Überziehungsmöglichkeit

Kunden, die Ihre Überziehungsmöglichkeit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn die Überziehungsmöglichkeit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die die Überziehungsmöglichkeit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme der Überziehungsmöglichkeit aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon  - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Geeste-Nord eG für Überziehungsmöglichkeiten.

Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Volksbank Geeste-Nord eG in Anspruch zu nehmen.

 

Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Überziehungsmöglichkeiten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre Überziehungsmöglichkeit  

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.