Rechtsschutzversicherung

Fordern Sie Ihr Recht ein mit der R+V-Rechtsschutzversicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie jederzeit Ihr gutes Recht einfordern und werden so von dem finanziellen Risiko eines Rechtsstreits entlastet. Der Rechtsschutz gilt im privaten und beruflichen Bereich sowie im Verkehrs- und im Immobilienbereich. Einzelne Bereiche können Sie auf Wunsch abwählen. Die Rechtsschutzversicherung ist Bestandteil der R+V-PrivatPolice, mit der Sie bis zu 15 Prozent sparen können.

Häufige Fragen

Für wen gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt für Sie als Versicherungsnehmer und Ihren Ehegatten oder in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen wohnenden Lebenspartner. Zudem sind Ihre minderjährigen Kinder sowie Ihre unverheirateten bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder mitversichert, solange sie noch keinen Beruf ausüben. Der Schutz gilt außerdem für Ihre Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.